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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand: Juni 2026

1. Geltung

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen City Electrics GmbH und natürlichen oder juristischen Personen. Abweichende AGB des Kunden gelten, auch ohne Widerspruch unsererseits, nicht.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich. Verbindlich sind nur schriftlich bestätigte Zusagen.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in EUR exkl. USt ab Lager. Entsorgungskosten für Altmaterial trägt der Kunde; beauftragte Entsorgung wird gesondert verrechnet. Rücknahmen von Spezialbestellungen nur originalverpackt, ggf. mit Stornogebühr je nach Hersteller.

4. Beigestellte Ware

Für bauseits beigestellte Materialien übernehmen wir keine Haftung oder Gewährleistung. Schäden daraus liegen in der Verantwortung des Kunden.

5. Zahlung

Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Zahlung binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt. Bei einem Auftragswert ab € 1.000,– können die Materialpositionen vorab in Rechnung gestellt werden.
Bei längerer Bauzeit können von uns Teilrechnungen gestellt werden. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen unsererseits einzustellen und gewährte Vergütungen (Rabatte, u. ä.) zu widerrufen. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Einziehung fälliger Geldforderungen entstehenden Kosten zu übernehmen (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.). Die Mahnspesen betragen € 6 pro Mahnung, sofern dies im angemessenen Verhältnis zur Forderung steht.
Netzgebühren von EVU sind im Angebot nicht enthalten.

 

6. Mitwirkungspflicht des Kunden

Leistungen beginnen erst, wenn alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden geschaffen wurden. Insbesondere hat der Kunde vor Arbeitsbeginn sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, insbesondere über verdeckt geführte Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Datenleitungen u.ä.) sowie sonstige Gefahrenstellen, unaufgefordert bereitzustellen.

Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen, dass empfindliche elektrische und elektronische Geräte, Anlagen und Einrichtungen vor Beginn der Arbeiten ordnungsgemäß abgeschaltet und erforderlichenfalls vom Stromnetz getrennt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass im Zuge der Arbeiten Stromkreise wiederholt ein- und ausgeschaltet werden können. Für Schäden, Ausfälle oder Datenverluste, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder fehlender Angaben des Kunden oder infolge solcher Schaltvorgänge an nicht ausreichend gesicherten oder vom Stromnetz getrennten Geräten entstehen, übernehmen wir keine Haftung, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht nach, gilt unsere Leistung insoweit nicht als mangelhaft, als die Einschränkung oder Beeinträchtigung der Leistung auf die unrichtigen, unvollständigen oder fehlenden Angaben bzw. Maßnahmen des Kunden zurückzuführen ist.

7. Leistungsausführung

Im Angebot sind alle Stemm- und Durchbruchsarbeiten inkludiert, jedoch keine Verputz- und Spachtelarbeiten. In den Positionen für Lichtauslässe sind weder Leuchten noch die Montage von bauseits beigestellten Leuchten enthalten. Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und sind schriftlich vor Leistungsbeginn bekanntzugeben.

8. Termine/Fristen

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, Streik oder Lieferprobleme unserer Zulieferer verlängern Fristen entsprechend. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt bei unzumutbarer Verzögerung.

9. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfangs

An Schäden bei Montagearbeiten (z. B. an versteckten Leitungen) haften wir nur bei nachgewiesener Schuld.

10. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte oder montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe. Der Zeitpunkt der Übergabe ist, wenn nicht anders vereinbart, der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht genommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert. Zur Mängelbehebung sind uns zumindest zwei Versuche einzuräumen. Unberechtigte Mängelrügen sind kostenpflichtig. Mängel am Liefergegenstand sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe an uns, schriftlich anzuzeigen. Die Nutzung mangelhafter Ware ist einzustellen. 

12. Haftung

Haftung bei Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Versicherungssumme einer durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Keine Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Montage durch Dritte, Nichtbeachtung von Anleitungen oder unterlassener Wartung (außer wenn vereinbart). Keine Haftung bei Schalthandlungen an Elektronikgeräten.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Es ist von beiden Vertragsteilen eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung anzustreben.

14. Recht

Es gilt österreichisches Recht.

City Electrics GmbH

Inkustraße 1–7, Haus E, Stiege 5, 1. OG
3400 Klosterneuburg

IBAN: AT343288000014338073

BIC: RLNWATW1880

Wir danken für Ihr Vertrauen und sichern eine termingerechte Ausführung zu.

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